Rechtsprechung
   RG, 10.06.1898 - Rep. III. 374/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1898,94
RG, 10.06.1898 - Rep. III. 374/97 (https://dejure.org/1898,94)
RG, Entscheidung vom 10.06.1898 - Rep. III. 374/97 (https://dejure.org/1898,94)
RG, Entscheidung vom 10. Juni 1898 - Rep. III. 374/97 (https://dejure.org/1898,94)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1898,94) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bewirkt nach Einlegung der Revision durch mehrere Streitgenossen die Unterbrechung des Verfahrens gegen einen derselben die Unzulässigkeit der Revision des anderen, wenn dessen Beschwerde allein die Revisionssumme nicht erreicht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision

  • opinioiuris.de

    Revision durch mehrere Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 41, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54

    Ostenteignung

    Dabei macht es keinen unterschied, ob die Revisionssumme sich für jeden einzelnen Streitgenossen nur aus der Hinzurechnung der Beschwer der anderen Streitgenossen ergibt (RGZ 164, 90 ff) oder ob die Beschwer des einen Streitgenossen die Revisionssumme erreicht, für die übrigen aber bei Einzelberechnung dahinter zurückbleibt (RGZ 6, 416; 41, 414; 116, 508, 161, 350 [351]).
  • BFH, 25.03.1969 - II R 68/68

    Zulässigkeit der Revision - Revisionssumme - Beschwer - Grundstückserwerb -

    Da sowohl bei der Berufung (§ 511a Abs. 2 ZPO) als auch bei der Revision (§ 546 Abs. 3 Satz 1 ZPO) für den Wert des Beschwerdegegenstandes die §§ 3 bis 9 ZPO gelten, folgt daraus weiterhin, daß im Zivilprozeß, soweit es für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels auf den Wert des Beschwerdegegenstandes ankommt, sich diese gemäß § 5 ZPO bei einem einheitlichen, in demselben Schriftsatz erhobenen Rechtsmittel mehrerer Streitgenossen gegen dasselbe Urteil (oder umgekehrt eines Anfechtungsklägers gegen alle Streitgenossen) nach dem zusammengefaßten Wert der Beschwer aller Streitgenossen richtet (vgl. RGZ 5, 354; 6, 416; 41, 414; 116, 306; 164, 90; BGHZ 23, 333).
  • BGH, 11.06.1965 - VI ZR 2/65

    Willkürliche Manipulationen am Streitwert in Form von Prozessverbindung und

    So ist das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung verfahren (RGZ 5, 534; 6, 416; 30, 330, 335; 41, 414; 44, 419, 420; RG JW 1899, 90; 1900, 510; 1909, 77; RGZ 116, 306, 309; 142, 255, 258; 161, 350, 351); der Bundesgerichtshof hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts fortgeführt (vgl. BGH Urt. v. 30. Oktober 1956 - I ZR 82/55 - NJW 1957, 183 = ZZP 70, 124); das Schrifttum hat ihr zugestimmt (vgl. Stein/Jonas/Schönke ZPO 18. Aufl. § 147 Anm. III; Wieczorek ZPO § 147 Anm. C I; Baumbach/Lauterbach ZPO 28. Aufl, § 147 Anm. 2 B; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. S. 267).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht